SPD-OV Heidenheim

Koalitionsvertrag - eine Bewertung des Teilbereichs Gesundheit und Pflege

Veröffentlicht am 10.12.2013 in Arbeitsgemeinschaften

Hier finden Sie eine Bewertung von Manfred Bleil, Mitglied des Landesvorstandes BaWue und des Bundessausschusses der Arbeitsgemeinschaft der SozialdemokratInnen im Gesundheitswesen.

KoaV 2013 – 2017 - Teilbereiche Gesundheit und Pflege
… der Versuch einer sachlichen Bewertung aus sozialdemokratischer Sicht!

1. Ambulante medizinische Versorgung:

• Zulassung unterversorgte Gebiete vereinfachen – Anreize zur Niederlassung erhöhen
• Den KH soll ambulante Behandlung in unterversorgten Gebieten leichter ermöglicht werden. § 116a – Muß-Ermächtigung – jährliche Überprüfung
• Förderung Praxisnetze
• Medizinische Versorgungszentren (MVZs):
- Auch arztgruppengleiche MVZ möglich (also z.B. nur durch Hausärzte besetzt!)
- Auch Kommunen können zukünftig als Träger fungieren (nicht nur Ärzte).
• Zeitnahes Angebot Kurzzeittherapie
• Terminservicestelle bei Kassenärztlicher Vereinigung für Facharzttermin längstens 4 Wo – ansonsten kann eine fachärztliche Behandlung im Krankenhaus zulasten des Facharztbudgets der KV erfolgen!
• Vertreterversammlung der KV wird aufgeteilt in 50 % Hausärzte/50 % Fachärzte (Egal wie die tatsächliche Verteilung ist.) - Entscheidungen intern hausarztbezogen bzw. facharztbezogen
• AM + HM – Budgets ersetzen durch regionale Vereinbarungen zwischen KV + KK
• Beim Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung wird das Entlassmanagement um eine gesetzliche Koordinierungsfunktion durch die KK ergänzt.
• KH kann eine pflegerische Übergangsversorgung veranlassen !!!
• Schaffung von medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger + Mehrfachbehinderung.
• Ermöglichung der Delegation ärztlicher Leistungen
• KK gute Verträge – regionale Besonderheiten – integrativ – selektiv – soll Wettbewerb um bessere Versorgung stärken!
• HzV: weiterentwickeln – Vergütungsbeschränkungen aufheben
• DMP: als Bestandteil HzV ermöglichen
• DMPs für die Krankheitsbilder Rücken + Depression werden alsbald eingeführt.
• Sektorübergreifende Versorgungsforschung – regionale Daten besser ermitteln.
• Innovationsfond sektorübergreifender Versorgungsformen – 300 Mio. € - dafür erhalten KK 150 Mio. mehr aus Gesundheitsfonds – Vergabe
durch GemBA!

Bewertung:

• Die Maßnahmen werden die ärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten verbessern und die die Ungerechtigkeiten zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten abbauen. Endlich werden gesetzlich Versicherte wieder zeitnah Facharzttermine bekommen.
• Gleichzeitig werden die Hausärzte gegen die Übermacht der Fachärzte in den KV-Gremien gestärkt.
• An den Schnittstellen der Sektoren wird die Koordinierungsfunktion (Pflichtaufgabe der Kassen) zu besseren Übergängen führen.
• Die Problematik, dass geriatrische Patienten z. B. nach einem Oberschenkelhalsbruch und ggf. geriatrischer Reha oft nur in ein Heim zurückkehren können, weil bis dahin die häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen noch nicht sichergestellt ist, wird mit der Möglichkeit der Veranlassung einer pflegerischen Übergangsversorgung durch das Krankenhaus begegnet. Dies und die o. g. Koordinierungsfunktion der Kassen wird zu besseren Übergängen in die Häuslichkeit führen.
• Leider wird zu den genannten Maßnahmen kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt (bis auf Innovationsfonds!).
• MVZs bräuchten beispielsweise eine Art Anschubfinanzierung, um die bestehenden wirtschaftlichen Risiken abzufangen.

2. KH-Versorgung

• Qualitätsoffensive: Qualität wird Entscheidungskriterium für Krankenhausplanung.
• Einrichtung eines Qualitätsinstitutes – hierzu: sektorübergreifende Routinedaten erforderlich – Qualitätsberichte verbessern
• Med. Dienst der Krankenkassen kann künftig unangemeldet Krankenhauskontrollen durchführen.
• Hohe Qualitätsergebnisse können Mehrleistungsabschläge verhindern (Zu-/Abschläge je nach Qualität)!
• Selektiv-Quali-Verträge für 4 planbare Leistungen – GemBa entscheidet hier welche!
• Erreichbarkeitsorientierte Krankenhausplanung – Sicherstellungszuschläge
• Zweitmeinung vor Krankenhaus-Eingriff + Aufklärungspflicht 10 Tage vor Operation!
• Personalmindeststandards – inbesondere Pflegepersonal
• Transplantationsregister + Implantateregister einführen.
• Landesbasisfallwerte – unklare Unterschiede aufheben.
• Kassenärztliche Vereinigungen + Krankenhäuser + Apotheken – Notfallversorgung gemeinsam organisieren.
• Uniklinikas: Hier sollen DRGs für Hochkostenfälle besser vergütet werden.
• § 116b SGB V: spezielle fachärztliche ambulante Krankenhausbehandlung: hier wird Qualität ein Teilnahmekriterium.
• KH-Reform wird in eine BundLänderArbeitsgruppe delegiert, die bis 2014 starten soll (Hier wird sich entscheidendes abspielen!)
• DRGs in psychischen Behandlungsfällen werden überprüft.

Bewertung:

o Hier setzt man auf den Faktor Qualität. Nur noch KH, die gute Qualität liefern, erhalten langfristig auch angemessene Vergütungen.
o Man testet Selektivverträge im Krankenhaus. Das heißt, dass Krankenkassen bei bestimmten planbaren Operationen mit den Krankenhäusern, die eine gute Qualität liefern, Selektivverträge vereinbaren werden – mit anderen eben nicht mehr.
o Wesentliches Problem wird leider nicht angegangen: Investitionsstau der Länder bei Krankenhausfinanzierung. Dies führt seit Jahren schleichend zu einer faktischen monoistischen Finanzierung des Krankenhaussektors. Soll heißen, dass die Krankenkassen nicht nur den Betrieb sondern mit ihren Entgelten indirekt auch die Investitionen finanzieren. Programm einer großen Koalition wäre es gewesen, diesen Mißstand ein für alle Mal zu beseitigen und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern zu begegnen. Nur in Krankenhäusern, die auf dem aktuellen Stand sind, kann man nicht nur besser pflegen sondern auch effizienter. Dies würde also zu einer Win-Win-Situaton führen. Leider findet man hierzu überhaupt nichts im KoaV.
o Die Einführung von Personalmindeststandards zum Pflegepersonal ist eine wichtige Leitplanke. Es fehlen jedoch Aussagen zu den Mitteln, die hierfür bereitgestellt werden sollen.


3. Arzneimittel, Gesundheitsberufe, Prävention

• AM-Preismoratorium wird auf Basis 2009 fortgeführt.
• AM-Herstellerrabatt 2014 wird von 6 auf 7 % angehoben und auf mindestens 6 % festgeschrieben. Höhe wird jährlich überprüft.
• Der Bestandsmarkt an AM wird jedoch nicht angetastet (keine Kosten-/Nutzenanalyse).
• GemBA erstellt zukünftig eine Substitutionsliste für Arzneimittel, bei denen ein Austausch nicht erlaubt ist.
• Für eine Erstverschreibung von AM wird ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.
• Masterplan Medizinstudium 2020
• Sicherstellung Geburtshilfe + Einkünfte der Hebammen
• Präventionsgesetz kommt noch 2014. Es soll lebensweltensweltenorientiert ausgeführt werden.

Bewertung:

o Preismoratorium und AM-Herstellerrabatt bleiben bestehen und letzterer wird sogar etwas erhöht. Das spart Geld, ohne dass die Versicherten hier Nachteile haben!
o Eine Neuorientierung der MedizinerInnenausbildung und eine Verbesserung der Situation von niedergelassenen Hebammen sind wichtige und richtige Schritte.
o Die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes ist dringend angezeigt.
o Voraussetzungen für ein gutes Präventionsgesetz sind:
o Ein eigenes Gesetz im Sozialgesetzbuch!
o Alle Träger: BLK, SV-Träger, öffentliche Hand, Kommunen sind verbindlich zur Zusammenarbeit zu verpflichten.
o Bündelung der Maßnahmen vor Ort - hierzu sind die Kommunen (Koordinierungsfunktion!) zu stärken.
o Orientierung an Lebenswelten (Kindergarten, Schule, Ausbildung, Arbeit, u. ä.) – mehr Verhältnisprävention!
… tatsächlich sind bei GKV nur ca. 10 % der Ausgaben für Prävention in Lebenswelten orientiert – ca. 90 % je verhaltensorientiert!
o Praxisreife Modelle gibt es genug. Es ist höchste Zeit das Notwendige umzusetzen.

4. Finanzierung:

• Allgemeiner BS wird auf 14,6 % gesenkt.
• AG-Beitrag wird auf 7,3 % festgeschrieben! Der pauschale Zusatzbeitrag wird abgeschafft. Dieser fließt in einen kassenindividuellen Beitragssatz (inklusive 0,9 %) ein.
• Die Einnahmen aus dem kassenindividuellen Beitragssatz sollen einem vollständigem Einkommensausgleichsausgleich unterworfen werden.
• Die Änderungen festgestellter Fehler im MorbiRSA sollen zeitgleich umgesetzt werden (z. B. Annualisierung, Krankengeldkosten, Auslandsversicherte).

Bewertung:

• Damit werden grundsätzlich alle gesetzlichen Kassen einen kassenindividuellen Beitragssatz erheben. Dieser dürfte mindestens 0,9 % betragen. Könnte aber individuell auch etwas mehr bzw. weniger sein.
• Unterschiedliche Grundlohnsummen der Mitglieder werden unter allen Kassen ausgeglichen.
• Bisher hat die Verhinderung der Zusatzbeitrages bei den Kassen in den letzten Jahren zu mehr Ausgabendisziplin geführt, gleichzeitig wurden aber auch sinnvolle Investitionen in effiziente und bessere Versorgung nicht getätigt.
• Durch die prozentuale Erhebung wird ein Sozialausgleich überflüssig.
• Die Aussage, dass der AG-Beitrag auf 7,3 % festgeschrieben wird, ist jedoch fatal. Aber: Laut Presseinformation von Spahn/Lauterbach vom 29.11.2013 gibt es hierzu eine Protokollnotiz, nach der für den Fall, dass der Gesundheitsfond nicht ausreichend Geld zur Verfügung stellt, der Allgemeine Beitragssatz (und damit auch der AG-Anteil) angehoben werden muss. Dies sei jedoch in dieser Legislatur nicht erforderlich, was anzuzweifeln ist!

5. Pflege

• Einführung neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
• Bessere und passgenauere Leistungen
• Besitzstand für bisherige Leistungserbringer solle neue Ungerechtigkeiten vermeiden.
• Kein Verschiebebahnhöfe (Eingliederungshilfe)
• Begutachtungssystematik soll nochmals wissenschaftlich überprüft werden – Aber Umsetzung in dieser Legislaturperiode
• Allianz für Demenz
• Anhebung ambulanter Leistungen
• Betreuungsleistungen ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen ausweiten ?
• Schlüssel = 1 Betreuungskraft pro 20 Pflegebedürftige = 45.000 neue Pflegekräfte in Heimen
• Kurzzeitpflege, Verhinderungs-Pflege, Tages- und Nachtpflege + versch. Versorgungsformen ausweiten und mittels Budgets besser aufeinander abstimmen.
• Zuschüsse Wohnformen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ausbauen.
• Angebote altersgerechter Begleitung ausweiten.
• technischer Unterstützungsysteme fördern und letztendlich in Leistungskatalog aufnehmen.
• Hospize + Pallitativmedizin ausbauen.
• Pflegezeit + FamilienPflegezeit zusammenführen mit Rechtsanspruch!
• 10tägige Pflegeauszeit wird mit EEL ausgestattet analog KinderKG!
• Hilfen zur Weiterführung Haushalt ausweiten !
• Prüfung, ob Pflegezeiten besser in Rentenversicherung angerechnet werden können.
• Medizinischer Dienst der Krankenversicherung: Aufnahme von Vertretern der Pflegebedürftigen + der Pflegeberufe in Selbstverwaltungsorgane
• Schnittstellen – SGB V + SGB XI – Grundsätze - amb. vor stat. – Prävention vor Reha vor Pflege – Es soll der finanzieren, der Nutzen hat.
• Prüfen, ob Pflegeversicherung sich an Kosten der GeriReha beteiligen kann.
• Aufwerten Pflegeberufe (Duale Ausbildung wie Gesundheits- und Krankenpfleger!)
• Personalmindeststandards in der Pflege!
• Ausbildung vereinheitlichen + kostenfrei stellen – Ausbildungskosten gerecht verteilen!
• Angebote verschiedener Träger (Pflegekassen, Pflegestützpunkte usw.)besser vernetzen!
• Notruftelefon „Pflege für Angehörige“
• Pflege-Transparenzvereinbarung – Qualitative Unterschiede sollen deutlicher gemacht werden !

• Pflege ist mehr als nur Pflegeversicherung – Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!

o Bund-Länder-AG – Rolle der Kommunen ist zu stärken !
o Steuerung regionale Pflegestruktur
o Städteplanung – Sozialräume entwickeln
o Menschen solange als möglich im häuslichen Umfeld verbleiben können.
o Insbes. Orga aufsuchende Pflegeberatung insbes. In Pflegestützpunkten – Pflegekurse – Beratung von laufenden Empfängern von Pflegegeld
o Leistungsgewährung für infrastrukturfördernde Maßnahmen

Bewertung:

• Es werden 2 Mrd. für die Erweiterung der Betreuungsleistungen - § 37b SGB XI – ambulant und stationär – eingesetzt.
o Das sind 45.000 neue Kräfte.
o Haushaltsnahe Dienstleistungen und neue Berufe im Caremanagement sind das Ziel!
• Somatisch – kognitiv – behinderungsorientiert – teilhabeorientiert – Ziel ist die Einführung des neuen Pflegebegriffes! Erst dieser schafft passgenauere Leistungen und es ist eine bessere Pflegeplanung möglich (z. B. hilft auch bei der Bewertung von Kindern)!
• Eine Ausweitung der Leistungen in der Pflegeversicherung darf dabei nicht zu einem Ruhen der Eingliederungshilfe für Behinderte führen (Verschiebebahnhof!)
• Neuer Pflegebegriff ist wirklich zügig umzusetzen. Daten und Bewertungen liegen längst vor (1. Gutachten schon von 2009!). Wir können keine Zeit verlieren! Spätestens 2015 muss alles stehen, sonst schließt sich das Zeitfenster!
• Union versucht dies jedoch durch die Hintertür zu verhindern, indem sie jetzt das neue Begutachtungsverfahren nochmals unter Prüfungsvorbehalt stellt. Damit werden die Interessen von Demenzkranken mit Füssen getreten.
• Die Verbesserung des Entlassmanagements, also der Übergänge von stationärer Krankenhausbehandlung in die ambulante Pflege sind für Pflegebedürftige und deren Angehörige sehr wichtig! Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang (siehe unter Punkt 1 oben!) auch die neue Koordinierungsverantwortung der Krankenkassen und die Möglichkeit von Krankenhäusern vorübergehende pflegerische Übergangsleistungen zu veranlassen.
• Umsetzung benötigt im ambulanten Sachleistungsbereich und im stationären Pflegebereich die Anwendung anerkannter Personalbemessungs-verfahren.
• Umsetzungs- und Koordinierungsverantwortung ist vor Ort. Deshalb haben die Kommunen eine wichtige Planungsfunktion. Die Sozialräume sind pflegegerecht neu zu ordnen! Dies betrifft die Infrastruktur und das Angebot von Betreuungs- und Pflegeleistungen.
• Die Aufwertung und Verbesserung der Ausbildung sowie die Personalmindeststandards werden das Pflegepersonal stärken.
• Erst zusammen mit dem beabsichtigten Präventionsgesetz kann man der Demographie begegnen.

6. Finanzierung der Pflege:

• Ca. 4 Mrd + 1 Mrd Vorsorgefonds
• Anhebung BS um 0,3 % ab 2015 (0,2 % für bessere Betreuungsleistungen + 0,1% für Vorsorgefonds)
• Anhebung um weitere 0,2 % nach Einführung neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Bewertung:

• Festlegung auf einen Finanzierungsspielraum ist hier der richtige Weg. Die Regelungen haben schon allein dadurch höheren Wert, weil diese finanziell gesichert sind.
• Das unterscheidet den Pflegebereich vom Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung im KoaV.

FAZIT:

• Die Versorgungsthemen sowie die Verbesserungen in der Pflege tragen eindeutig eine sozialdemokratische Handschrift! Dabei zieht sich die Verbesserung der Versorgung wie ein roter Faden durch den Gesundheits- und Pflegeteil. Im Krankenhausteil wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine entscheidende Rolle übernehmen!
• Nur folgende Themen stammen von der Union: Garantie für niedergelassene Ärzte und Apotheker, Festschreibung AG-Beitrag, Vorsorgefonds. In der Regel hatte Union nur versucht alles was von der SPD kam zu verhindern oder vielleicht diplomatischer gesagt, hinreichend unbestimmt zu lassen.
• Übrigens muss man das Nichterwähnen der PKV im KoaV als Erfolg ansehen. Frühere KoaV waren meist mit einem Bekenntnis zum dualen Krankenversicherungsmarkt und der Stärke der PKV durch Kapitaldeckung verbunden. Das fehlt zu Recht. Das Nichterwähnen im KoaV bedeutet aber nicht, dass die Probleme der PKV verschwunden sind. In der nächsten Legislaturperiode wird es dazu Änderungen geben. Die großen Baustellen sind dabei m.E. die Honorare im ambulanten Bereich und die Portabilität der Altersrückstellungen.
• Der Pflegevorsorgefond ist Unsinn. Er stielt Finanzmittel für die aktuell notwendige Versorgung und ist perspektivlos. Sinn würde ein Vorsorgefond nur machen, wenn er eine Spitzenlast untertunneln würde. Weil aber in die nächsten 50 Jahre ein stetig ansteigender Pflegebedarf erforderlich ist, macht ein Vorsorgefond keinen Sinn. Das Problem steigender Beiträge in der Pflege kann durch Entsparen des Vorsorgefonds nur temporär gemildert, aber auf dem langen Weg nicht verhindert werden.
• Geklärt werden sollte jedenfalls, was mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und damit auch dem hälftigen AG-Beitrag passiert, wenn der Fonds unter 95 % fällt. Hier wären Regelungen zur Fondsanpassung erforderlich. Hier ist eine jedenfalls eine paritätische Entwicklung der Beitragsanteile zu fordern, denn sonst läuft Beitragsanteil der Arbeitnehmer zusammen mit dem von ihnen zu tragenden kassenindividuellen Beitragssatz Gefahr bis zum Ende der Koalition auf ca. 10 % anzuwachsen. 10 % für Arbeitnehmer und nur noch 7,3 % für Arbeitgeber ist sozialpolitischer Sprengstoff, nicht nur für die Selbstverwaltung. Die Parität ist jedenfalls für den allgemeinen Beitragssatz einzufordern. Von der Anwendung „geheimer Protokollnotizen“ ist wegen der Brisanz der Angelegenheit abzuraten. Vielmehr ist eine Klarstellung der Parteivorsitzenden dringend erforderlich! Andernfalls bleibt dies ein schwerwiegender Mangel, dem die Frage der Parität in der Selbstverwaltung zwingend folgt.
• Übrigens sollten sich die Kassenvorstände hinsichtlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages nicht zu früh freuen. Ein prozentualer „Zusatzbeitrag“ ist zwar gut für Mitglieder und Kassen, aber es erfolgt ein Einnahmenausgleich (soll wahrschein Finanzkraftausgleich bedeuten?). Jedenfalls wird keiner mehr wegen einem höheren kassenindividuellen Beitragssatz von monatlich ein paar Euros die Kasse wechseln. So ist es Kassen, die mehr auf bessere und effizientere Versorgung ihrer Versicherten setzt auch möglich, hierfür die notwendigen Investitionen zu organisieren.
• Die spürbare sozialdemokratische Handschrift liegt in vielen Punkten auch daran, dass die Union keinen inhaltlichen sondern einen Personenkult-Wahlkampf geführt hat und deshalb inhaltlich nur schwer Gegenpunkte setzten konnte.
• Im Wesentlichen handelt es sich um gute und sinnvolle Kompromisse, die in die richtige Richtung weisen und den Stillstand der letzten 4 Jahre (=schwarz-gelbe Koa) auf diesem wichtigen Zukunftsfeld beseitigen.
• Natürlich wurde nicht alles erreicht, was wir uns vorgenommen haben. Aber es ist müßig, darüber zu debattieren. In Anbetracht unseres Wahl-ergebnisses kann sich das Erreichte allemal sehen lassen.
• Ein großes Problem besteht jedoch darin, dass ein Vertrag nun mal ein Vertrag ist. Schwarze Schrift auf weißem Papier. Damit mehr daraus wird, gilt es für die sozialdemokratischen Fraktions- und Regierungsmitglieder auch in den nächsten vier Jahren um jede vereinbarte Position zu ringen. Wichtig wird es sein, dass die im Koalitionsvertrag skizzierten Leitplanken tatsächlich in Gesetze wirksam umgesetzt werden. Ja noch mehr, auch Dinge umzusetzen, die darüber hinaus gehen. Denn nicht alles, was nicht im KoaV drinnen steht, ist von einer möglichen Umsetzung automatisch ausgeschlossen. Ein No-Go sind jedenfalls sogenannte Protokollnotizen in einem Koalitionsvertrag, wenn es sie denn wirklich gibt.
• Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt die Bürgerversicherung in Gesundheit- und Pflege. Hierzu kann ich nur raten, eine gute Regierungsarbeit, Fraktionsarbeit und Parteiarbeit zu machen und 2017 mit dem positiv Umgesetzten und unserer Bürgerversicherung in eine neue Wahl zu gehen. Selbst dem einfachen Mitglied war klar, dass das mit der Union nicht funktionieren wird.
• Ganz entscheidend wird auch sein, welche Partei das Gesundheitsressort übernimmt. Deshalb ist es kontraproduktiv, dass nicht mal die Verteilung der Ressorts den SPD-Mitgliedern bekannt ist.
• Gut ist, dass die Parteispitze der SPD nicht mehr mit dem erhobenen Zeigefinger gegenüber ihren Mitgliedern agiert. Den auch hier gilt: sapere aude!
• Ich denke, dass unsere Mitglieder in Sinne Kant‘s eine überlegte und weise Entscheidung treffen werden. Im Kern wird es darum gehen, ob man nochmal vier Jahre Stillstand hinnehmen will oder ob man für die Menschen unseres Landes die Lebensverhältnisse zum Besseren gestalten will.
• Ob wir dabei gestärkt aus diesem Prozess herausgehen werden, wird sich auch daran messen, mit welchem Herzblut und mit welcher Wahrhaftigkeit wir uns für die Menschen einsetzen. Vielleicht ist es deshalb auch wichtig, dass die SPD innerhalb der Koalition immer wieder eine Art „Oppositionsrolle“ einnimmt.

„Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.“ Lucius Annaeus Seneca
… der Versuch einer sachlichen Bewertung aus sozialdemokratischer Sicht!

Heidenheim, den 3. Dezember 2013

gez. Manfred Bleil
Mitglied des Landesvorstandes BaWue und des Bundesausschusses der SozialdemokratInnen im Gesundheitswesen
SPD-Ortsvereinsvorsitzender
Krankenkassen-Betriebswirt
ehrenamtlicher Richter am LSG BaWue
DRV-Versichertenberater
manfred.bleil@gmx.de
www.manfred-bleil.de

Stand: 05.12.2013 – Version 1.1

 

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